Ein Fahrrad, kurz Rad, schweizerisch Velo ist ein zumeist zweirädriges (einspuriges) Landfahrzeug, das mit Muskelkraft durch das Treten von Pedalen angetrieben wird. Sonderformen wie Liegeräder (Beispiel: Liegedreirad) oder Fahrradrikschas (Beispiel: Fahrradtaxi) haben auch drei oder vier Räder.
Den Durchbruch zum Fahrzeug, das von einem Fahrer muskelbetrieben wird, schaffte das 1817 von Karl Drais erfundene Laufrad. Wesentlicher Teil dieser Erfindung war das Zweiradprinzip, wobei das Vorderrad lenkbar war.
Zu den wesentlichen Konstruktionselementen eines Fahrrads gehören
- Rahmen mit Steuerrohr, Oberrohr, Unterrohr, Sitzrohr, obere Hinterbaustrebe, untere Hinterbaustrebe (Kettenstrebe)
- Gabel mit Gabelscheide und Gabelschaft, Steuersatz mit Lenker (Lenkstange) und Vorbau
- zwei Laufräder, das lenkbare Vorderrad und das angetriebene Hinterrad, bestehend aus Nabe, Speichen, Felge, Reifen, dazu an der Hinterradnabe zusätzlich Zahnkranz oder Zahnkranzpaket
- Sattel mit Sattelstütze
- Tretlager mit Innenlager, Kurbeln und Kettenblättern, die begrifflich nicht zum Tretlager gehörigen Pedale sind am Ende der Kurbeln eingeschraubt
- Kette und Kettenschutz
- zwei Bremsen für Vorder- und Hinterrad, bei Handbremsen mit Bremsgriff und Bowdenzug oder (mittlerweile selten) Gestänge.
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