Einbruchmeldeanlagen (EMA) sind technische, heute ausschließlich elektronisch betriebene Einrichtungen, die dem Objekt- und Personenschutz dienen. Eine Einbruchmeldeanlage soll.
- durch Abschreckung Einbrüche, Diebstähle und Überfälle verhindern,
- im Notfall hilfeleistende Dienste (Polizei, Sicherheitsdienst etc.) benachrichtigen,
- die Aktionszeit von Dieben, Bankräubern usw. minimieren,
- die unmittelbare Umgebung sowie beteiligte, anwesende Personen alarmieren,
- helfen, einen Einbruch oder Überfall zu rekonstruieren.
Darüber hinaus gibt es zwei Zweckkategorien:
- Einbruchmeldeanlagen (EMA)
dienen der Erkennung und Meldung von Einbrüchen
- Überfallmeldeanlagen (ÜMA)
dienen der manuellen Auslösung eines Überfallalarms durch das Opfer während oder nach eines Überfalls
Die meisten modernen Einbruch- und Überfallmeldezentralen (EMZ/ÜMZ) unterstützen jedoch auch die Funktionen einer ÜMA, so dass EMA und ÜMA problemlos kombiniert werden können. Wichtig hierbei ist jedoch, dass die Überfallfunktionen auf einer gesonderten, vom Einbruch abgeschirmten Meldergruppe (s.o.) angeschaltet und konfiguriert wird. Eine Überfallmeldergruppe ist ständig in Betrieb. Die Einbruchmeldergruppe darf erst beim Verlassen der Räumlichkeiten scharfgeschaltet werden. Um Falschalarme zu vermeiden gibt es in Deutschland das Prinzip der Zwangsläufigkeit.
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